Förderung

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Wir fördern Beteiligung!

Ob es sich um einen geplanten Graffiti-Workshop, um einen offenen Austausch, eine Vortragsveranstaltung oder ein Demokratiefest handelt – wir unterstützen bei der Umsetzung verschiedenster Ideen in der Region.

Finanzielle Förderung

Ein Antrag auf finanzielle Förderung kann laufend, aber spätestens vier Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.

PfD-Foerderantrag-2025

 
Bitte nehmen Sie Kontakt auf, bevor Sie einen Antrag einreichen.

Beratung

Wir leisten Hilfestellung und beraten bei der Konzeption und Umsetzung der jeweiligen Idee.

 

Hier gehts zum Kontakt!

Förderschritte - So finanzierst du deine Beteiligung!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Idee für eine Veranstaltung im Landkreis haben. Wir unterstützen Sie gern!

Sie erreichen uns ganz einfach hier!

Antrag stellen?

In unseren Kriterien erfahren Sie, worauf es bei der Förderung ankommt


Antrag ausfüllen!

Füllen Sie unseren Antrag aus und senden Sie ihn uns unterschrieben per E-Mail an info(at)pfd-hef-rof.de


PfD-Foerderantrag-2025

Bei Fragen zum Antrag, können Sie sich gern an uns wenden.


Antrag abgeschickt! Wie gehts weiter?

Die Bearbeitungszeit dauert mindestens vier Wochen.

Der Antrag wird von der PfD bearbeitet und im Falle nötiger Änderung nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Nach der formalen Prüfung entscheidet der Begleitausschuss über die finanzielle Förderung.

Der Begleitausschuss kann einen Antrag bewilligen, unter Auflagen bewilligen oder ablehnen.

Im Fall einer Bewilligung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und ggf. einen Hinweis zu den Auflagen. Eine Auflage kann beispielsweise die Barrierefreiheit oder Zielgruppe des Projektes betreffen.

Im Fall einer Ablehnung ist ein Gespräch sinnvoll, um die Möglichkeiten einer künftigen Förderung auszuloten.

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids erfolgt die Durchführung des Projekts. Zur Unterstützung stellt die PfD Vorlagen bereit. 

Zu beachten sind grundsätzlich die Hinweise zur Werbung und Durchführung, die mit dem Bewilligungsbescheid übermittelt wurden.

Bei Projektänderungen bitten wir um sofortige Mitteilung.

Zum Abschluss des Projekts bedarf es der Abrechnung und Dokumentation inklusive Bild- und Videomaterial. 

Auch hierzu liegen dem Bewilligungsbescheid Informationen bei.

Abrechnung und Dokumentation müssen per E-Mail und per Post binnen sechs Wochen bei der PfD eingereicht werden. 

Fragen und Antworten (FAQ)

Es gibt keine festen Fristen, Anträge können laufend eingereicht werden.

Zu bedenken ist allerdings die Bearbeitungsfrist von ca. vier Wochen. Das Projekt sollte daher rechtzeitig vor Beginn bzw. vor Beginn der öffentlichen Bewerbung beantragt werden.

Überall wo sich Projekte fördern lassen, gibt es eine bestimmte Zielgruppe. Diese hängt oft davon ab, woher die Gelder stammen oder welche inhaltliche Zielsetzung verfolgt werden soll. Es ist also wichtig als erstes in Erfahrung zu bringen, ob eine Förderung für das eigene Projekt überhaupt in Frage kommt.

Im Falle der Partnerschaft für Demokratie handelt es sich um Gelder des Bundes. Aus diesem Grund können wir generell Akteure finanziell fördern, die sich nicht hauptsächlich aus anderen staatlichen Mitteln (Bund, Land, Kommune) finanzieren (z.B. staatliche Schulen oder Behörden).

Trotzdem gibt es einige Ausnahmen: Zum Beispiel können wir keine Exkursion einer Schulklasse unterstützen, da dies Aufgabe des Schulträgers ist. Wenn die Klasse allerdings z.B. einen Klimaprotest organisieren will, dann hat sie die Möglichkeit einen Antrag bei der Partnerschaft zu stellen.

Zur Übersicht dient die folgende Tabelle. Wenn hierzu weitere Fragen bestehen, helfen wir gern weiter.

Organisationsform Förderbar
Bündnisse und Initiativen ja
Netzwerke ja
Jugendverband/-ring ja
Jugendfreizeiteinrichtungen ja
Migranten(Selbst)Organisationen ja
(Selbst)Organisationen der Sinti und Roma ja
Jüdische (Selbst)Organisationen ja
Christliche Gemeinschaften ja
Religiöse/Interreligiöse Einrichtungen ja
LGBTQI-(Selbst)Organisation ja
Sportvereine/Sportverbände ja
Sonstige Vereine (Tourismus, Kulturvereine etc.) ja
Kultureinrichtungen (Theater, Museum u.ä.) ja
Anbieter von Sozialen Trainingskursen / Anti-Gewalt-Trainings ja
Karitative Einrichtungen /z.B. Betreuung von Flüchtenden) ja
Kita in freier Trägerschaft ja
Schule in freier Trägerschaft ja
Schulvereine/Fördervereine von Schulen ja
Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung ja
Schulen unter staatlicher Trägerschaft nein
Kitas und weitere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen unter staatlicher Trägerschaft nein
Schulsozialarbeit und staatlich finanzierte Jugendarbeit nein
Behörden und Verwaltungen nein
Mit der Partnerschaft vergleichbare, staatlich finanzierte Projekte nein

Bei der finanziellen Förderung gilt die Faustregel: Finanzielle Mittel können dann bewilligt werden, wenn einem bildungspraktischen Zweck dienen.

In der Partnerschaft für Demokratie achten wir außerdem darauf, dass…

… die Mittel ökonomisch klug eingesetzt werden (keine extra teuren Anschaffungen z. B.)
… die Mittel möglichst für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen genutzt werden.
… die Mittel vorzugsweise im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bleiben.
… das Projekt noch nicht begonnen hat.

Die folgenden Bereiche lassen sich finanzieren:


Honorare/Gagen

z. B. Expert:innen, Workshopleiter:innen, Musiker:innen oder andere Künstler:innen.

Honorare oder Gagen sind nicht sozialversicherungspflichtig, d.h. die angestellte Person muss dem Projektträger eine Rechnung schreiben und die Sozialversicherungsabgaben selbstständig beim Finanzamt angeben.

Achtung! In diesem Fall muss ein Honorarvertrag vorgelegt werden.


Personalkosten

z. B. Mitarbeiter:innen eines Vereins.

In diesem Fall handelt es sich um angestellte Mitarbeiter:innen, die durch ihren Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen.


Reisekosten (öffentlicher Nah- und Fernverkehr)


Reisekosten (Bus, PKW)

Bei diesen Reisekosten muss finanziell und inhaltlich begründet werden, warum nicht der öffentliche Nah- und Fernverkehr gewählt wurde.


Übernachtungskosten


Verpflegungskosten: Getränke (nicht alkoholisch)


Verpflegungskosten: Essen/Catering


Arbeits- und Moderationsmaterial

 

Miete (Raum, technische Geräte, Anlagen u. a.)


Werbung (Grafik, Design, Druck u.a.)

Jede Werbung benötigt einen Hinweis auf Demokratie leben! und die Partnerschaft für Demokratie.


Sonstiges

Lassen sich bestimmte Kosten bislang nicht zuordnen können, dann melden Sie sich gerne noch einmal uns.


Achtung! Bei Honorarausgaben und Anschaffungen ab 1000,00 Euro (inkl.
MwSt.) müssen drei Angebote eingeholt und nachgewiesen werden.

Einige mögliche Ausgaben sind nicht förderfähig, darunter: Baumaßnahmen, Projekte ohne bildungspraktischen Bezug, alkoholische Getränke, parteipolitische Projekte, Erholungs- und Tourismusangebote u. a.

Nicht nur die Partnerschaft für Demokratie bietet eine finanzielle Förderung von Projektideen an. Wir haben daher einige weitere Ansprechpartner:innen zusammengestellt, die außerdem für eine Förderung von Projekten in Frage kommen:

LEADER-Programm
Regionalentwicklung und Förderung von Vereinen, Privatpersonen und Unternehmen.

Ehrenamtsagentur des Landratsamts Hersfeld-Rotenburg
Förderangebote für jede Art der Vereinsarbeit (u.a. Sport- und Kulturvereine).

LandKulturPerlen

Förderung beteiligungsorientierter Kulturvorhaben und Projekte der kulturellen Bildung in Hessen.

Aktion Mensch
Förderung in den Bereich Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen und Barrierefreiheit und Mobilität. Hier lohnt es, den Förderfinder auszuprobieren, der auf der Internetseite angeboten wird.

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